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   VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03   

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VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03 (https://dejure.org/2003,19985)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 K 855/03 (https://dejure.org/2003,19985)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 K 855/03 (https://dejure.org/2003,19985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Suizidgefahr als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein durch die Abschiebung und nicht durch die spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, sind demnach inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse (BVerwG, Urt. v. 21.09.1999, NVwZ 2000, 206, und Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 zur Unterscheidung zwischen zielstaatsbezogenen und inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001, a.a.O. zur posttraumatischen Belastungsstörung und vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - zur Suizidalität und zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wie der Reiseunfähigkeit).

    Damit ist bei der Antragstellerin Nr. 1 weder von einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit im engeren Sinne (Transportunfähigkeit) noch von einer Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne (Gefahr des Eintritts der weiteren Verfestigung eines Gesundheitsschadens unmittelbar durch die Abschiebung - siehe zu dieser Unterscheidung neuestens VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - unter I. 2 und 3 im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 02.05.2000 und 07.05.2001, jeweils a.a.O.) auszugehen.

    Sodann dürfte ein ärztliches Gutachten erforderlich sein, das die medizinischen Untersuchungsmethoden nach dem aktuellen Kenntnisstand darlegt und eine nachvollziehbare, logisch begründete Antwort auf die vom Regierungspräsidium Tübingen - Bezirksstelle für Asyl - am 29.11.2002 (/54 der Verwaltungsakten) gestellten Fragen enthält (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 10.07.2003, a.a.O. S. 9 unter Abschnitt I. 1. b aa).

    Hierbei wäre auch zu berücksichtigen, dass sich eine krankheitsbedingte zielstaatsbezogene Gefahr i.S. v. § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Einzelfall auch daraus ergeben kann, dass der erkrankte Ausländer eine medizinische Behandlung, die im Zielstaat an sich verfügbar ist, tatsächlich nicht erlangen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 29.10.2002, DVBl. 2003, 463; VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 10.07.2003, a.a.O., S. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99

    Vollzug einer Abschiebung trotz Suizidgefahr

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Voraussetzung ist hierfür aber - wie auch für § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG -, dass die konkrete Gefahr besteht, der Gesundheitszustand werde sich in Folge der Abschiebung in einem nicht unwesentlichen Maße verschlechtern; es gilt hier der gleiche Prognosemaßstab wie bei § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (vgl. Funke/Kaiser, in: GK-AuslR,  § 55 Rdnr. 22 und 23, April 2001; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.05.2000 und 07.05.2001, InfAuslR 2000, 435 und 2001, 384 m.w.N.).

    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein durch die Abschiebung und nicht durch die spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, sind demnach inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse (BVerwG, Urt. v. 21.09.1999, NVwZ 2000, 206, und Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 zur Unterscheidung zwischen zielstaatsbezogenen und inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001, a.a.O. zur posttraumatischen Belastungsstörung und vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - zur Suizidalität und zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wie der Reiseunfähigkeit).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Hierbei wäre auch zu berücksichtigen, dass sich eine krankheitsbedingte zielstaatsbezogene Gefahr i.S. v. § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Einzelfall auch daraus ergeben kann, dass der erkrankte Ausländer eine medizinische Behandlung, die im Zielstaat an sich verfügbar ist, tatsächlich nicht erlangen kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 29.10.2002, DVBl. 2003, 463; VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 10.07.2003, a.a.O., S. 13).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein durch die Abschiebung und nicht durch die spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, sind demnach inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse (BVerwG, Urt. v. 21.09.1999, NVwZ 2000, 206, und Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 zur Unterscheidung zwischen zielstaatsbezogenen und inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001, a.a.O. zur posttraumatischen Belastungsstörung und vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - zur Suizidalität und zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wie der Reiseunfähigkeit).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Dies gilt besonders auch für die geltend gemachten gesundheitlichen Gründe, denn die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert, kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 darstellen (BVerwG, Urteile vom 02.09.1997, 11.11.1997 und 25.11.1997, BVerwGE 105, Seiten 187 ff., 322 ff. und 383 ff.; vgl. auch Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 111, 77 zu den Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt, das auf die von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG gerichtet ist).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein durch die Abschiebung und nicht durch die spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, sind demnach inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse (BVerwG, Urt. v. 21.09.1999, NVwZ 2000, 206, und Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 zur Unterscheidung zwischen zielstaatsbezogenen und inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001, a.a.O. zur posttraumatischen Belastungsstörung und vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - zur Suizidalität und zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wie der Reiseunfähigkeit).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Die Feststellung des Bundesamtes, dass keine Abschiebungshindernisse nach §§ 51 und 53 AuslG bestehen, ist für die Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG auch im Falle der negativen Entscheidung bindend (BVerwG, Urteil v. 07.09.1999, NVwZ 2000, 204 = InfAuslR 2000, 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Daher ist für die Entscheidung über diesen Antrag nicht gemäß § 76 Abs. 4 AsylVfG der Einzelrichter, sondern gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO die Kammer zuständig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.1997, NVwZ 1998, 299).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03
    Dies gilt besonders auch für die geltend gemachten gesundheitlichen Gründe, denn die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten verschlimmert, kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 darstellen (BVerwG, Urteile vom 02.09.1997, 11.11.1997 und 25.11.1997, BVerwGE 105, Seiten 187 ff., 322 ff. und 383 ff.; vgl. auch Urteil vom 21.03.2000, BVerwGE 111, 77 zu den Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt, das auf die von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG gerichtet ist).
  • VG Aachen, 02.12.2005 - 7 K 2700/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorübergehende Gründe, Ausreisehindernis, Krankheit,

    Das Risiko einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes bzw. eines Suizids im Falle einer Abschiebung muss, um zu einer akuten Reiseunfähigkeit führen zu können, ernsthaft und beachtlich sein, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2005 - 19 B 1929/04 - , vom 14. Dezember 2004 - 19 B 1473/04 -, und vom 27. April 2004 - 19 B 1433/02 - ferner VGH BW, Beschlüsse vom 10. Juli 2003 - 11 S 2622/02 -, InfAuslR 2003, 423, und vom 07. Mai 2001 - 1 S 389/01 -, InfAuslR 2001, 384; VG Sigmaringen, Beschluss vom 09. Oktober 2003 - 2 K 855/03 -, ; OVG Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 6 S 460.04 - ;.
  • VG Freiburg, 22.01.2004 - A 1 K 11389/03

    Wahrscheinliche Retraumatisierung als Abschiebungshindernis

    Sie setzt sich ferner mit den (möglichen) Ursachen für das unterschiedliche Aussageverhalten auseinander, die auf eine (unvollständige) Schwerpunktbildung bei der Anhörung am 13.03.2003, auf (irrtümliche) Vorstellungen des Antragstellers über die Relevanz seines Vortrags sowie aber vor allem auf seinen psychischen Gesundheitszustand (Langzeitfolgen einer multiplen Traumatisierung, akute Belastungsreaktion mit klinischen Symptombildungen, die nicht zwingend die Kernsymptomatik einer PTBS entwickeln müssen, obwohl sie ihre Ursache in traumatischen Erlebnissen haben) zurückzuführen sein könnten; das alles geschieht auch in einer für die Beachtlichkeit eines "Privatgutachtens" erforderlichen Weise (Darstellung von Befundtatsachen, Diagnose unter Berücksichtigung eines internationalen Qualitätsstandards [hier: DSM IV] und diagnostische Prognose; vgl. zu diesen Mindestanforderungen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - VBlBW 2003, 482; VG Sigmaringen, Beschl. v. 09.10.2003 - 2 K 855/03 - Nachweis in VENSA und in Juris Formular; Müller, Asylmagazin 3/2003, 5; vgl. ferner den Entwurf eines Mindeststandards für ärztliche/psychotherapeutische Stellungnahmen ["best practice Empfehlungen"], abgedr. in BDVR-Rundschreiben 03/2003, Seite 70/71).
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